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   AG Aachen, 18.04.2019 - 107 C 533/17   

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AG Aachen, 18.04.2019 - 107 C 533/17 (https://dejure.org/2019,51665)
AG Aachen, Entscheidung vom 18.04.2019 - 107 C 533/17 (https://dejure.org/2019,51665)
AG Aachen, Entscheidung vom 18. April 2019 - 107 C 533/17 (https://dejure.org/2019,51665)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwerfung der Ablehnungsanträge als unzulässig wegen offensichtlichen Rechtsmissbrauchs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 32/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs

    Die Beschlüsse des Landgerichts Aachen vom 21. Mai 2019 - 3 T 129/19 - und des Amtsgerichts Aachen vom 18. April 2019 - 107 C 533/17 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 4 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.

    Der Beschwerdeführer ist - neben seiner Ehefrau und seinen volljährigen Kindern - Beklagter in einem beim Amtsgericht Aachen unter dem Aktenzeichen 107 C 533/17 anhängigen Zivilrechtsstreit.

    Ausweislich der in der vom Verfassungsgerichtshof beigezogenen Akte 107 C 533/17 AG Aachen befindlichen Zustellungsurkunden der Deutschen Post AG sollen die Klage und die vom Amtsgericht getroffene Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens dem Beschwerdeführer und den weiteren Beklagten jeweils am 10. Januar 2018 unter der Adresse "E, X" durch Einlegung in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten zugestellt worden sein.

    Tatsächlich befindet sich auf Blatt 119 der beigezogenen Akte 107 C 533/17 AG Aachen eine Melderegisterauskunft der Stadt X vom 13. November 2017, diese Melderegisterauskunft betrifft indes allein die Ehefrau des Beschwerdeführers und nicht den Beschwerdeführer selbst.

    Zusammen mit seinem Beschluss stellte das Landgericht dem Beschwerdeführer Kopien der auf Blatt 119 der Akte 107 C 533/17 AG Aachen befindlichen Melderegisterauskunft der Stadt X vom 13. November 2017 und der Internetrecherche vom 5. Dezember 2018 zu.

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind sowohl der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 18. April 2019 - 107 C 533/17 - als auch der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 21. Mai 2019 - 3 T 129/19.

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